Psychotherapeutische Praxisgemeinschaft Eppingen
 Psychotherapeutische Praxisgemeinschaft Eppingen

Patienteninformation

Von den Kassen werden die sogenannten Richtlinienverfahren bezahlt. Wir führen das Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie (kognitive Verhaltenstherapie) durch.

 

Erwachsene ab 18 Jahren werden von Rolf Kaufmann behandelt.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahren werden von Gabriele Pusche-Kaufmann behandelt.

 

Die Abrechnung ist mit allen Kassen möglich.

 

Antrag & Abrechnung mit Kassen:

 

# Spezialverträge mit BKK-VAG und AOK:

Wir nehmen an dem Spezialvertrag mit der BKK-VAG (z.B. Vivida, mhplus, R+V, Scheufelen, Debeka, BKK 24 u.a.) und dem AOK-Haus-Facharztprogramm teil.

Durch diese Selektivverträge ist ein unbürokratischer schneller Therapiebeginn für Sie möglich. Bitte rufen Sie zu den telefonischen Sprechzeiten an oder nehmen Sie über das Kontaktformular direkt mit uns Kontakt auf.     Kontakt

 

 

# sonstige gesetzlich Versicherte:

Psychotherapie ist eine antragspflichtige Leistung. Die Sprechstunden und Probesitzungen (sogenannte probatorische Sitzungen) werden auf jeden Fall von Ihrer Krankenkasse bezahlt. Vor Aufnahme der eigentlichen Behandlung muss ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden.

 

Die Sprechstunde dient zur Überprüfung, ob eine ambulante Psychotherapie bei Ihrem Problem indiziert ist oder wir Ihnen zu einem anderen Vorgehen raten. Aufgrund der großen Nachfrage in unserer Praxis, ist es leider nicht möglich allen Patienten nach der Sprechstunde eine Psychotherapie bei uns anzubieten. Sie erhalten dann eine Bescheinigung, die Ihnen den Zugang zur Psychotherapie bei anderen Psychotherapeuten ermöglicht und weitere Informationen, was Sie noch tun können. Bitte rufen Sie zu den telefonischen Sprechzeiten an, um einen Sprechstundentermin zu vereinbaren.

 

In der Probatorik (Probesitzungen) wird die genaue Diagnose geklärt, die psychotherapeutische Behandlung festgelegt und die "persönliche Passung" (ob eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung möglich ist) abgeschätzt. Dann erfolgt der Antrag zur Aufnahme der Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse.

 

2-Jahreskriterium: Wenn Sie im Zeitraum von 2 Jahren (gerechnet ab der letzten Sitzung) bereits eine genehmigte ambulante Psychotherapie hatten, ist eine Neubeantragung oder ein Therapiewechsel nur über ein Gutachten möglich. Erster Ansprechpartner für die Frage einer weiteren Therapienotwendigkeit innerhalb dieser 2 Jahre ist somit der zuletzt behandelnde Psychotherapeut. Darum ist es wichtig, dass Pat. und Therapeut in den Sprechstunden und Probesitzungen prüfen, ob alle Voraussetzungen für ein Gelingen der Psychotherapie vorliegen.

Das 2-Jahreskriterium gilt erst, wenn bei der Krankenkasse ein Antrag zur Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie gestellt wurde. Nicht betroffen hiervon sind somit Sprechstunden, Probesitzungen, Akutbehandlungen, psychiatrische Behandlungen mit Medikamenten sowie stationäre Therapien in Kliniken.



Versichertenkarte

Bringen Sie bitte zu jedem Quartalsbeginn (Januar, April, Juli und Oktober) Ihre Krankenversichertenkarte mit in die Praxis.

 

Überweisungen

Grundsätzlich benötigen Sie keine Überweisungen, Rezepte o.ä.. Ausnahme: wenn Sie am Hausarztmodell teilnehmen, müssen Sie sich eine Überweisung ausstellen lassen.

 

 

 

Termine & Absagen:

 

Eine Einzeltherapiestunde dauert 50 Minuten, eine Gruppentherapiestunde dauert 100 Minuten. Termine finden i.d.R. an einem Festtermin einmal pro Woche oder alle 2 Wochen statt.

Die Therapie erfolgt in einer Bestellpraxis, d.h. vereinbarte Sitzungen werden für Sie reserviert. Sie haben somit vor den Sitzungen keine Wartezeiten. Kommen Sie deshalb pünktlich! Die für Sie reservierten Termine sollten eingehalten werden. Ihre Krankenkasse finanziert nur tatsächlich beanspruchte Behandlungssitzungen. D.h. es entsteht bei Terminausfällen ein finanzieller Schaden von bis zu 158 €! (Stand 2023) Sollte es zu häufigen Ausfällen kommen, wird der Therapieplatz an einen anderen Patienten vergeben.
Der Patient (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten) verpflichtet sich, die fest vereinbarten Behandlungstermine pünktlich wahrzunehmen und im Verhinderungsfalle abzusagen oder absagen zu lassen: bei Einzelsitzungen mindestens 48 Werktagsstunden vor dem vereinbarten Termin und bei Gruppensitzungen bis 12 Uhr vor Gruppenbeginn mit Begründung des Ausfalles. Im kurzfristigen Verhinderungsfall kann man einen Ausfall der Einzelsitzung durch eine Videosprechstunde vermeiden. Aufgrund des strikten Bestellsystems wird bei nicht rechtzeitiger Absage des Patienten ein Bereitstellungshonorar in Höhe von 50 € privat berechnet.

Der Patient hat dies selbst zu tragen, da der Versicherungsträger dies nicht erstattet. Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Patient unverschuldet den Termin nicht rechtzeitig absagen konnte (z.B. plötzliche schwere Erkrankung oder höhere Gewalt). Sollte es kurzfristig gelingen den Termin noch zu vergeben oder der Pat. weist nach, dass sein Terminausfall keinen finanziellen Schaden verursachte, so entfällt das Bereitstellungshonorar. Bei Kinder und Jugendlichen haften die Eltern für Ausfälle.

 

Wenn Sie keine reservierten Termine für die Einzelsitzungen wünschen und die Möglichkeit vermeiden möchten, ein Bereitstellungshonorar zahlen zu müssen, können Sie im Springermodus teilnehmen. D.h. Patienten im Springermodus werden kurzfristig telefonisch über frei werdende Termine informiert. Dies bedeutet aber, dass keine Gewähr für regelmäßige Termine gegeben werden kann. Dies kann sich auch nachteilig auf den Heilungsprozess auswirken. Besprechen Sie die möglichen Auswirkungen mit uns. 

 

 

Sollten Sie weitere Fragen haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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